Professionelle Notfallkonzepte
für Ihren Betrieb
Rechtssichere Evakuierungspläne und Alarmierungskonzepte gemäß ASR A2.3

Bestandteile eines vollständigen Notfallkonzepts
Alarmierungsplan
- Klare Alarmierungswege
- Verantwortlichkeiten
- Meldepflichten
- Externe Alarmierung (Feuerwehr etc.)
Flucht- und Rettungsplan
- Geprüfte Fluchtwege
- Sammelplätze
- Behindertengerechte Evakuierung
- Brandschutztüren-Konzept
Brandschutzordnung
- Teil A (für alle Mitarbeiter)
- Teil B (für Brandschutzhelfer)
- Teil C (für Führungskräfte)
- Löschmittel-Konzept
Erste-Hilfe-Konzept
- Ersthelfer-Organisation
- Meldewege
- Sanitätsräume
- Notfallausrüstung
Gefahrstoff-Notfallplan
- Deckscheiben nach TRGS 560
- Notfallmaßnahmen
- Dekontamination
- Externe Einsatzkräfte-Information
Wiederherstellungskonzept
- Notfallkommunikation
- Kritische Prozesse
- Vertretungsregelungen
- Business Continuity Plan
Rechtliche Grundlagen für Notfallkonzepte
ASR A2.3
Technische Regel für Arbeitsstätten zu Fluchtwegen und Notausgängen, Alarmierung und Evakuierung
§10 ArbSchG
Pflicht zur Erstellung von Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe im Arbeitsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1
Grundsätze der Prävention mit Anforderungen an die Notfallplanung
TRBS 1203
Technische Regel für Betriebssicherheit zu Notfallmaßnahmen
Unser Vorgehen bei der Erstellung
Vor-Ort-Analyse
Begehung aller Betriebsbereiche zur Identifikation von Risiken und Fluchtwegen
Konzepterstellung
Maßgeschneiderte Planung aller Notfallelemente für Ihren Betrieb
Schulung
Unterweisung der Mitarbeiter und spezielle Ausbildung der Brandschutzhelfer
Überprüfung
Regelmäßige Evakuierungsübungen und Konzeptanpassungen
Jetzt Notfallkonzept erstellen lassen
Unsere Experten entwickeln für Sie ein maßgeschneidertes Notfallkonzept gemäß allen rechtlichen Vorgaben.
Häufige Fragen zu Notfallkonzepten
Wie oft muss ein Notfallkonzept überprüft werden?
Notfallkonzepte müssen mindestens jährlich überprüft und nach wesentlichen betrieblichen Veränderungen angepasst werden. Evakuierungsübungen sollten alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Benötigt jeder Betrieb ein Notfallkonzept?
Ja, gemäß §10 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen für Notfälle zu treffen. Der Umfang variiert jedoch je nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial.
Was kostet ein professionelles Notfallkonzept?
Die Kosten richten sich nach Betriebsgröße und Komplexität. Für einen mittelgroßen Betrieb liegen sie typischerweise zwischen 1.200-2.500€ inklusive Vor-Ort-Begehung und Dokumentation.
Können wir das Konzept selbst erstellen?
Grundsätzlich ja, jedoch empfehlen wir professionelle Unterstützung, um alle rechtlichen Anforderungen sicher zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wie lange dauert die Erstellung?
Nach der Vor-Ort-Begehung erhalten Sie innerhalb von 10 Werktagen ein vollständiges Konzept. Dringende Fälle können wir innerhalb von 48 Stunden bearbeiten.
Müssen Fluchtpläne bestimmte Standards erfüllen?
Ja, Flucht- und Rettungspläne müssen gemäß DIN ISO 23601 gestaltet sein und bestimmte Mindestanforderungen an Größe, Farbgebung und Symbole erfüllen.