Leistungen
Arbeitssicherheit, die im Betrieb funktioniert
Wir übernehmen die Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes für Sie – strukturiert, dokumentiert und verständlich. Von der Analyse bis zur laufenden Betreuung.
Pflicht nach §5 ArbSchG
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage jedes Arbeitsschutzes – und gesetzlich vorgeschrieben. Wir begehen Ihre Arbeitsplätze, ermitteln Gefährdungen systematisch und leiten konkrete, umsetzbare Schutzmaßnahmen ab.
- Begehung & Analyse aller Arbeitsplätze und Tätigkeiten
- Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip, priorisiert
- Prüfsichere Dokumentation & Wirksamkeitskontrolle
Regelmäßig & nachweisbar
Unterweisungen
Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Wir gestalten Erst- und Wiederholungsunterweisungen so, dass sie ankommen – und dokumentieren sie rechtssicher.
- Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Inhalte
- Präsenz oder digital – mit Teilnahmenachweis
- Erinnerung an fällige Wiederholungen
Für den Ernstfall vorbereitet
Notfall- & Evakuierungskonzepte
Wenn es brennt oder ein Unfall passiert, zählt jede Sekunde. Wir erstellen Alarm-, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnungen und organisieren Räumungsübungen.
- Flucht- & Rettungspläne nach ASR A2.3
- Brandschutzordnung Teil A/B/C
- Räumungsübungen & Nachbesprechung
Die richtige Ausrüstung
PSA-Beratung
Persönliche Schutzausrüstung wirkt nur, wenn sie zur Gefährdung passt und getragen wird. Wir beraten bei Auswahl und Beschaffung und weisen Ihre Mitarbeiter ein.
- Auswahl passend zur Gefährdungsbeurteilung
- Trageeinweisung & Pflegehinweise
- Prüf- und Austauschintervalle im Blick
Sicherheit ist Chefsache.
Lassen Sie Ihren Betrieb rechtssicher aufstellen – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Schulung. Kostenlose Erstberatung über unser Partnerunternehmen SUK Sicherheit.