Professionelle Gefährdungsbeurteilung
gemäß §5 ArbSchG
Rechtssichere Dokumentation aller arbeitsbedingten Gefährdungen mit konkreten Schutzmaßnahmen

Warum eine Gefährdungsbeurteilung unverzichtbar ist
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im modernen Arbeitsschutz und gesetzlich vorgeschrieben (§5 Arbeitsschutzgesetz). Sie bildet die Grundlage für einen systematischen und nachhaltigen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei der vollständigen und rechtssicheren Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung - von der Erstanalyse bis zur regelmäßigen Fortschreibung.
Gesetzliche Grundlagen:
- §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Ihr Nutzen
- Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten
- Systematische Identifikation von Gefährdungen
- Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften
- Grundlage für gezielte Arbeitsschutzmaßnahmen
Für wen?
Die Gefährdungsbeurteilung ist für alle Unternehmen verpflichtend, unabhängig von Größe oder Branche. Besonders wichtig ist sie für:
- Produktionsbetriebe
- Handwerksunternehmen
- Gesundheitseinrichtungen
- Bauunternehmen
- Logistikbetriebe
Unser Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung
Vorbereitung
- Kostenlose Erstberatung
- Festlegung des Untersuchungsumfangs
- Terminvereinbarung
Vor-Ort-Analyse
- Systematische Begehung aller Arbeitsbereiche
- Dokumentation der Arbeitsprozesse
- Identifikation potenzieller Gefährdungen
Bewertung
- Einstufung der Gefährdungen
- Priorisierung der Maßnahmen
- Festlegung von Schutzmaßnahmen
Dokumentation
- Rechtssichere Erstellung der Unterlagen
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten
- Übergabe der Dokumentation
Fortschreibung
- Regelmäßige Überprüfung
- Anpassung bei Veränderungen
- Jährliches Update-Service
Typische Gefährdungsfaktoren
Mechanische Gefährdungen
- Stolpern, Rutschen, Stürzen
- Quetschungen, Schnittverletzungen
- Hochriskante Maschinen
- Herabfallende Gegenstände
Chemische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- Stäube, Dämpfe, Gase
- Ätzende Substanzen
- Biologische Arbeitsstoffe
Physikalische Gefährdungen
- Lärm, Vibrationen
- Klima, Beleuchtung
- Strahlung
- Elektrizität
Psychische Belastungen
- Arbeitsorganisation
- Soziale Faktoren
- Arbeitsumgebung
- Arbeitsaufgabe
Rechtssichere Dokumentation
Umfang der Dokumentation
Wir erstellen für Sie eine vollständige Dokumentation, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt:
- Beschreibung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten
- Identifizierte Gefährdungen
- Bewertung der Risiken
- Festgelegte Schutzmaßnahmen
- Verantwortlichkeiten und Fristen
- Nachweis der Wirksamkeitskontrolle
Vorteile unserer Dokumentation
- Klare, verständliche Darstellung
- Praxisnahe Maßnahmenvorschläge
- Digitale und gedruckte Version
- Jederzeit vorzeigbar gegenüber Aufsichtsbehörden
- Einfache Fortschreibung möglich
- Als Grundlage für Unterweisungen nutzbar
Startbereit für Ihre Gefährdungsbeurteilung?
Unsere Experten führen Ihre Gefährdungsbeurteilung effizient und rechtssicher durch.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft und bei wesentlichen Veränderungen im Betrieb (neue Maschinen, Verfahren, Stoffe etc.) fortgeschrieben werden.
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Rechtlich verantwortlich ist immer der Arbeitgeber. Die Durchführung kann jedoch an fachkundige Personen delegiert werden. Unsere Experten unterstützen Sie dabei mit ihrer Fachkompetenz.
Was kostet eine professionelle Gefährdungsbeurteilung?
Die Kosten richten sich nach Betriebsgröße und Komplexität der Arbeitsprozesse. In einem kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Kann ich die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen?
Ja, als Arbeitgeber können Sie die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen, sofern Sie über die notwendige Fachkunde verfügen. Viele Unternehmen nutzen jedoch professionelle Unterstützung, um rechtliche Risiken zu minimieren und Zeit zu sparen.
Können Unterweisungen digital durchgeführt werden?
Ja, E-Learning ist zulässig, sofern der Lernerfolg sichergestellt ist. Praktische Übungen (z.B. für Brandschutzhelfer) müssen jedoch in Präsenz erfolgen.
Wer darf Unterweisungen durchführen?
Unterweisungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Dies können Vorgesetzte, Sicherheitsfachkräfte oder externe Experten sein.