Brandschutzhelfer-Ausbildung
für Ihr Unternehmen
ASR A2.2-konforme Schulungen mit praktischen Löschübungen und Evakuierungstraining
In Kooperation mit SUK Sicherheit Kassel für höchste Qualitätsstandards

Ausbildungsinhalte gemäß DGUV Information 205-023
Grundlagen Brandschutz
- Brandentstehung und -verlauf
- Brandklassen und Löschmethoden
- Besondere betriebliche Risiken
Löschgeräte
- Handhabung von Feuerlöschern
- Löschdecken und Wandhydranten
- Praktische Löschübungen
Alarmierung
- Betriebliche Alarmpläne
- Verhalten im Brandfall
- Zusammenarbeit mit Feuerwehr
Evakuierung
- Fluchtwege und Sammelplätze
- Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- Personenkontrolle
Für spezielle Brandschutzanforderungen empfehlen wir die Brandschutz-Spezialschulungen unseres Partners SUK Sicherheit Kassel.
Rechtliche Vorgaben für Brandschutzhelfer
ASR A2.2
Technische Regel für Arbeitsstätten zur Anzahl und Ausbildung von Brandschutzhelfern
DGUV Information 205-023
Konkrete Vorgaben zu Umfang und Inhalten der Ausbildung
§10 ArbSchG
Pflicht des Arbeitgebers zu Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe
Landesbauordnungen
Brandschutzvorgaben der jeweiligen Bundesländer
Ablauf der Brandschutzhelfer-Ausbildung
Theoretische Grundlagen
2 Unterrichtseinheiten zu Brandschutztheorie und rechtlichen Grundlagen
Praktische Übungen
2 Unterrichtseinheiten mit realen Löschübungen (Feuerlöscher-Training)
Evakuierungstraining
Praktische Einweisung in Fluchtwege und Sammelplatzorganisation
Abschlussbesprechung
Betriebsspezifische Maßnahmen und Dokumentation
Wie viele Brandschutzhelfer benötigt Ihr Betrieb?
Grundregel
Mindestens 5% der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein
Sonderfälle
- Schichtbetrieb: Pro Schicht 5%
- Brandgefährdete Bereiche: Zusätzliche Helfer
- Besucherverkehr: Höhere Anforderungen
Beispiel
Bei 50 Mitarbeitern sind 3 Brandschutzhelfer auszubilden (aufgerundet)
Unser Partner SUK Sicherheit bietet einen kostenlosen Bedarfsrechner für Brandschutzhelfer an.
Jetzt Brandschutzhelfer ausbilden
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Häufige Fragen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung
Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?
Eine regelmäßige Auffrischung wird alle 3-5 Jahre empfohlen. In brandgefährdeten Bereichen oder bei relevanten Veränderungen sollte die Schulung früher wiederholt werden.
Kann die Ausbildung während der Arbeitszeit stattfinden?
Ja, die Teilnahme an Brandschutzunterweisungen gilt als Arbeitszeit. Die Kosten trägt der Arbeitgeber gemäß §12 ArbSchG.
Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
Ausbilder müssen eine entsprechende Qualifikation nachweisen, typischerweise durch eine Feuerwehr- oder Fachkraftausbildung. Unsere Trainer sind alle zertifizierte Brandschutzexperten.
Was ist der Unterschied zur Brandschutzunterweisung?
Die jährliche Unterweisung (ca. 1 Stunde) informiert alle Mitarbeiter, während die Brandschutzhelfer-Ausbildung (4 UE) praktische Handlungskompetenz vermittelt.
Können wir eigene Feuerlöscher für die Übung verwenden?
Ja, wir integrieren gerne Ihre betrieblichen Löschmittel in die Schulung. Für die Übungen verwenden wir zusätzlich spezielle Übungsfeuerlöscher.
Gibt es besondere Anforderungen an Schulungsräume?
Für die Praxis benötigen wir eine Freifläche von mind. 50m² im Freien oder in einer geeigneten Halle. Die Theorie kann in normalen Schulungsräumen stattfinden.
Für besondere Anforderungen wie Brandschutz in Krankenhäusern oder Industrieanlagen empfehlen wir die Spezialkurse unseres Partners SUK Sicherheit Kassel.